Heute wurde der unselige EU-“Reformvertrag” in Barcelona “vorunterzeichnet”. Das bedeutet nicht viel mehr als eine Absichtserklärung der betreffenden Staaten, den Vertrag annehmen zu wollen, aber nun sollen die Ratifizierungen in den Parlamenten möglichst schnell und ohne Volksabstimmungen (außer in Irland) durchgeführt werden.
- Aufrüstungsverpflichtung (Artikel 27)
- militärische Beistandsverpflichtung (Artikel 21.7, Artikel 21.2.1 und 188r.1)
- Rohstoffkriege (Artikel 309, Artikel 188r.1)
- oberstes Primat von Profitinteressen über alle anderen einschließlich sozialer (Artikel 3.2, Artikel 3.3, Präambel zur Charta der Grundrechte der Union, Artikel 76, Artikel 209)
- Kriegs- und Außenminister in einer Person (Artikel 29, Artikel 31, Artikel 188, …)
- Anstreben einer starken Atomindustrie (Euratom-Vertrag)
Das alles soll mit 1. Jänner 2009 Gesetzeskraft erlangen. Aber es geht auch anders. Mit diesem Vertrag werden keine Naturgesetze exekutiert, sondern Politik gemacht, also kann es auch anders gemacht werden, wenn der Wille dazu da ist.
Hier ein Vergleich dieses, wie ich meine, höchst undemokratischen Werkes mit einer demokratischen Verfassung, die diesen Namen auch verdient, die in einer breiten Diskussion entstanden ist und per Referendum angenommen wurde:
Die EU-Verfassung und
die Verfassung der Bolivarischen Republik Venezuela
Zwei unterschiedliche Einstellungen zum Menschen
Von Elke Zwinge-Makamizile
siehe auch die Bezugsquellen für die Venezolanische Verfassung bei den Literaturtipps