5 thoughts on “Industrieabfälle und Faustrecht

  1. Je nun, wie Du schon sagst, es ist ein Fotoblog – und Politik ist bestenfalls geduldet. Es wird Dich wenig trösten, dass Du nicht allein mit dieser Erfahrung bist – meinen Link auf die NSA-Timeline der Electronic Frontier Foundation hat auch noch niemand angeklickt. Man könnte meinen, dass die fotografisch Interessierten bestenfalls bei SOPA und PIPA aufwachen, wenn die Urheberrechtskeulenschwinger eine eher unmittelbare Bedrohung darstellen.
    Aber: Dein TIPP-Artikel ist zumindest bei mir in den RSS-basierten aktuellen Blog-Überschriften auch nie sichtbar geworden. Sollte da Google…?
    Wie dem auch sei, Campact et. al., auch die deutschen Grünen, haben natürlich TIPP längst auf dem Radar. Aber es ist in der Tat ein sperriges Thema, das dem Bild-/Kronenzeitungslesenden wenig eingängig erscheint und selbst bei politisch interessierten Menschen nur mit Verzögerung zu Auflehnung führt. Hoffen wir, dass es dann nicht schon zu spät ist. Snowden sei Dank glauben immerhin immer weniger Leute, dass von jenseits des Atlantiks prinzipiell Gutes zu erwarten wäre.

    • Dass du den ersten TTIP-Artikel nicht bemerkt hast, ist wahrscheinlich meine Schuld, weil ich zu schnell den nächsten veröffentlicht habe.
      Ansonsten danke ich für den Zuspruch!

  2. > Da wird versucht in einem Aufwaschen die letzten
    > Kleinbauern zu ruinieren, den Biolandbau loszuwerden
    > und die Demokratie abzuschaffen, und es interessiert
    > kaum jemanden
    Leider; das war bei MAI so, bei ACTA vielleicht etwas anders. Die große Mehrheit schweigt.
    Aber, was soll sie auch machen, außer Ohnmacht zu empfinden?
    Karl

    • Vernehmbar daran zu erinnern, dass der Souverän eines demokratischen Landes das Volk ist, nicht irgendwelche Experten, wie weise sie auch sein mögen, und schon gar nicht Konzerne.
      Im Falle eines Verfassungsbruches, wie wir ihn in Österreich durch den so genannten „EU-Reformvertrag” 2008 hatten, fragt sich überhaupt, ob man sich den Hochverrätern verpflichtet fühlen soll oder muss. Ein Generalstreik wäre das mindeste gewesen, wenn mir auch völlig klar ist, dass der jenseits aller Wahrscheinlichkeit lag und leider noch immer liegt.

      • Es hat sich vielleicht juristisch gesehen eher um einen Landesverrat gehandelt. Allerdings heißt es im Österreichischen Strafgesetzbuch § 242 Abs. 1: „Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder …”. Da ja letztlich gewalttätige Sanktionen (z.B. Freiheitsentzug) drohen gegen Leute, die zum Beispiel einen Teil der Steuern verweigern, weil sie der Aufrüstungsverpflichtung und der Aushöhlung der Neutralität nicht gehorchen wollen, ist das Wort „Staatsstreich” mE ebenfalls nicht so weit hergeholt.
        Auch der Terminus „Kalter Staatsstreich” trifft die Vorgänge gut. Die österreichische Verfassung wurde ohne Volksbefragung wesentlich ausgehebelt und de facto verändert. In einer Demokratie ein Verbrechen.

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